Leichtkraftrad (Klasse A1)

Mindestalter: 16 Jahre

Einschluss: AM

Bemerkung: Geschwindkeitsbeschränkung – 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Krafträder mit
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern und
Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Leistung von bis zu 15 kW


Leichtkraftrad (Klasse A2)

Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1
Bemerkung: Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Krafträder mit
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,