Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ – 21 Jahre für Trikes – 24 Jahre für Krafträder bei Direkterwerb.
Einschluss: AM, A1, A2
Bemerkung: Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Krafträder mit
Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung von mehr als 15 kW oder
mit symmetrisch angeordneten Rädern und
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Leistung von mehr als 15 kW.