Berechtigung zum Fahren
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg

Vorbesitz der Klassen
B – Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!

Mindestalter
18 Jahre